(Weiterbildung für Lkw-Fahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr)

Gemäß § 5 Abs. 1 BKrFQG müssen Fahrer im gewerblichen Güterverkehr eine Weiterbildung von insgesamt 35 Stunden  für 5 Jahre nachweisen.

Die Weiterbildung kann in 5 Blöcke a 7 Stunden (= 1 Kurs-Tag) aufgeteilt werden und muss insgesamt 3 Kenntnisbereiche umfassen.

Unsere Fahrschule ist als Ausbildungsstätte gemäß § 7 Abs. 1 BKrFQG vom Landratsamt Esslingen als Fahrschule mit einer Fahrschulerlaubnis der Klasse CE und DE anerkannt.

Wir bieten Ihnen im Jahr 2024 verschiedene Kurse in verschiedenen Kenntnisbereichen an:

 

  • Termine auf Anfrage

 

Die genauen Zeiten und Ausbildungsinhalte kann man in der Fahrschule erfragen.